Bis dass der Tod euch scheidet. Oder das Betreuungsgericht.

Das dachte sich zumin­d­est eine gewiefte Frau (Mitte 50) aus Ham­burg. Aber fan­gen wir von vorne an.

Ich wurde vom Betreu­ungs­gericht für einen älteren Her­rn (Ende 70) zum Berufs­be­treuer bestellt. Angeregt hat­te die Betreu­ung seine Ehe­frau, die auch gle­ich ein ärztlich­es Attest vorgelegt hat­te. Die sich daraus ergebende Diag­nose: Kor­sakow-Syn­drom. Die Fähigkeit zur freien Wil­lens­bil­dung sei beein­trächtigt. Das Ziel: Eine geschützt-geschlossene Ein­rich­tung, möglichst auf demen­ziell verän­derte Men­schen ein­gerichtet, so lange wie möglich.

Der Betrof­fene war damit nicht ein­ver­standen. Und er ver­suchte in einem Kranken­haus — in dem er inzwis­chen behan­delt wurde — alles, um auch Dritte davon zu überzeu­gen, dass er dur­chaus noch Herr sein­er Sinne sei. Das reichte zumin­d­est dafür, die zuständi­ge Betreu­ungsrich­terin, die sich zunächst entsch­ieden hat­te, die Ehe­frau des Betrof­fe­nen zu ehre­namtlichen Betreuerin zu bestellen, zweifeln zu lassen. Sie bestellte mich daher neben der Ehe­frau zum Berufs­be­treuer.

Ich besuchte den Betrof­fe­nen daraufhin im
Kranken­haus. Das Gespräch war völ­lig geord­net möglich. Die Geschichte, die mir der Betrof­fene erzählte, dur­chaus — zumin­d­est in gewiss­er Weise — film­reif. Die Ehe­frau, immer­hin 25 Jahre jünger, hat­te seit einiger Zeit eine Lieb­schaft. Der Betrof­fene war in die Jahre gekom­men und pflegebedürftig. Er hat­te — so schilderte er es zumin­d­est — aus Frust das eine oder andere Mal etwas über den Durst getrunk­en. Eine Schei­dung schien zu kom­pliziert und auch zu teuer. Die Idee, den Betrof­fe­nen langfristig unterzubrin­gen, war geboren. Hätte auch eigentlich ganz gut funk­tion­iert, wäre ich nicht als Berufs­be­treuer dazwis­chen gekom­men.

Inzwis­chen hat das Betreu­ungs­gericht die Ehe­frau wegen Inter­essenkon­flik­ten aus der Betreu­ung ent­lassen. Für den Betrof­fe­nen kon­nte eine betreute und selb­stver­ständlich offene Wohn­form gefun­den wer­den, denn zurück­kehren zu Ehe­frau in das häus­liche Umfeld wollte er dann auch nicht mehr.

Eine Geschichte, wie sie nur das Leben schreibt. Was wir daraus ler­nen kön­nen? Augen auf bei der Part­ner­wahl. Dein Part­ner kön­nte irgend­wann auch dein rechtlich­er Betreuer sein. Oder neuerd­ings in den Genuss des Ehe­gat­ten­notvertre­tungsrechts kom­men.

Mit dem Fall wird sich jet­zt nicht nur das Betreu­ungs­gericht befassen, son­dern auch das Fam­i­lien­gericht. Der Betrof­fene möchte sich schei­den lassen.     fs

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